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Spielangebot: was § 22a überhaupt erlaubt

Viele vergleichen das erlaubte deutsche Angebot mit einer Erinnerung und halten den Unterschied für eine Einschränkung des Anbieters. Tatsächlich ist er Inhalt der Vorschrift: § 22a GlüStV 2021 formt den Ablauf eines einzelnen Spiels bis in den Takt hinein. Diese Seite geht die Vorgaben der Reihe nach durch, erklärt, was sie am Bildschirm bewirken, und sagt am Ende, wo andere Casinospiele rechtlich ganz anders liegen.

Die Erlaubnis hängt am einzelnen Spiel

Der erste Absatz des § 22a GlüStV 2021 enthält den Gedanken, der alles Weitere erklärt und der am häufigsten übersehen wird: Jedes einzelne virtuelle Automatenspiel bedarf einer eigenen Erlaubnis, und ein nicht erlaubtes Spiel ist unerlaubtes Glücksspiel. Erlaubt wird also nicht „ein Angebot“, sondern eine Menge einzelner Spiele.

Praktisch verschiebt das die ganze Fragestellung. Es gibt nicht die Lage „Anbieter erlaubt, also alles erlaubt“, sondern zwei Ebenen, die getrennt zu betrachten sind: die Ebene des Unternehmens und die Ebene des Titels. Ein Unternehmen kann im Verzeichnis geführt sein, und ein bestimmtes Spiel kann dennoch fehlen, weil es für dieses Spiel keine Erlaubnis gibt.

Umgekehrt gilt der strengere Schluss. Wird ein Spiel bei einem Anbieter angeboten, der nicht im Verzeichnis steht, dann hilft keine Überlegung über den Titel weiter — die Ebene darüber ist bereits nicht erfüllt. Die Prüfung beginnt deshalb immer beim Unternehmen und nicht bei der Spielübersicht; wie das geht, steht unter GGL-Whitelist.

Aus dieser Zweistufigkeit erklärt sich auch, warum das Angebot zweier erlaubter Anbieter unterschiedlich aussehen kann, ohne dass einer davon im Unrecht wäre. Welche Titel ein Unternehmen führt, ist eine Frage von Erlaubnissen und Verträgen, und beides ist in Bewegung. Eine Spielübersicht ist daher eine Momentaufnahme und kein Katalog.

Spielangebot – jedes virtuelle Automatenspiel braucht eine eigene Erlaubnis
Die Erlaubnis hängt am einzelnen Spiel, nicht am Angebot als Ganzem.

Zufall, gleiche Chancen und die Angaben am Einsatzfeld

Der dritte Absatz regelt, was eine spielende Person wissen können muss. Vier Anforderungen stehen dort, und sie greifen ineinander. Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein. Alle Teilnehmer müssen gleiche Chancen haben. Spielregeln und Gewinnplan müssen zugänglich und verständlich sein. Und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro müssen dort angezeigt werden, wo der Einsatz getätigt wird.

Die letzte dieser vier Anforderungen ist die ungewöhnlichste, weil sie einen Ort vorschreibt. Nicht irgendwo in einem Dokument, nicht im Hilfebereich, sondern am Einsatzfeld. Diese Vorgabe macht einen Vergleich zwischen zwei Spielen überhaupt erst möglich, und sie ist der Grund, warum eine Seite über Spielangebote keine Prozentwerte einzelner Titel nennen muss: Sie stehen am Spiel selbst, und dort sind sie aktuell.

Auf dieser Seite werden deshalb bewusst keine Quoten einzelner Spiele behauptet. Solche Angaben sind je Titel verschieden, sie können sich ändern, und eine Zahl aus zweiter Hand ist bei dieser Frage schlechter als keine. Wer einen Wert braucht, liest ihn im Spiel ab — das dauert fünf Sekunden und ist nicht angreifbar.

Die Anforderung „verständlich“ ist dabei mehr als eine Höflichkeitsformel. Ein Gewinnplan, der sich nicht öffnen lässt, der in einer anderen Sprache erscheint oder der aus einer Grafik ohne Erklärung besteht, erfüllt sie nicht. Das ist ein Punkt, den man beim Prüfen notieren sollte, weil er sich mit einem Bildschirmabzug belegen lässt.

Der Takt: fünf Sekunden, ein Euro, keine Automatik

Drei Vorgaben bestimmen gemeinsam den Rhythmus, und ihre Wirkung zusammen ist größer als die Summe der Einzelteile.

Der Einsatz darf nach Abs. 7 einen Euro je Spiel nicht übersteigen; die Behörde kann diesen Wert ändern. Damit ist die Spanne, in der sich ein Einsatz bewegen kann, nach oben verschlossen — und zwar für jedes erlaubte Automatenspiel gleichermaßen.

Die Dauer beträgt nach Abs. 6 im Mittel mindestens fünf Sekunden, und das Spiel endet mit der Anzeige des Ergebnisses. Daraus ergibt sich eine harte Obergrenze für das, was in einer Stunde geschehen kann: nicht mehr als siebenhundertzwanzig Durchgänge. Diese Rechnung ist nützlicher als jede Beschreibung, weil sie den Unterschied zu früheren Oberflächen beziffert.

Der Start muss nach Abs. 4 durch eine ausdrückliche Handlung erfolgen, und die Erklärung ist erst nach dem Ende des vorherigen Spiels möglich; Programme, die ein Spiel selbsttätig starten, sind unzulässig. Damit ist die automatische Abfolge von Durchgängen ausgeschlossen, und zwar nicht als Einstellung, die man suchen müsste, sondern grundsätzlich.

Zusammen genommen erzeugen diese drei Vorgaben ein Spiel, das langsamer und flacher verläuft als das, was viele erinnern. Wer mit einer Erwartung an Geschwindigkeit herangeht, erlebt das als Schwäche der Oberfläche. Tatsächlich ist es der Gegenstand der Vorschrift: Das Tempo selbst war das Problem, das geregelt werden sollte. Was das für eine Umsatzvorgabe aus einer Bonusabrede bedeutet, rechnet die Seite Bonusbedingungen vor.

Spielangebot – Einsatzfeld und Mindestdauer eines virtuellen Automatenspiels
Ein Euro je Spiel und fünf Sekunden im Mittel bestimmen den Rhythmus.

Kein Jackpot, keine Parallelität, eine Pause

Drei weitere Vorgaben entfernen Elemente, die früher selbstverständlich waren, und sie sind der Grund für die meisten Nachfragen.

Nichts wird angespart

Nach Abs. 8 dürfen Einsätze oder Gewinne nicht für künftige Spiele angespart werden. Der Gewinn ist ein Vielfaches des Einsatzes, und die Höhe dieses Vielfachen steht vor Spielbeginn fest. Damit fällt die über viele Durchgänge anwachsende Summe weg — nicht, weil ein Anbieter sie nicht einbauen möchte, sondern weil sie dem Verbot widerspricht.

Nur ein Spiel gleichzeitig

Nach Abs. 10 ist die gleichzeitige Teilnahme an mehreren virtuellen Automatenspielen unzulässig. Der Anbieter muss das technisch ausschließen und darf nicht mehr als ein Spiel zugleich darstellen. Wer bisher mehrere Felder neben einander bespielt hat, findet diese Möglichkeit im erlaubten Rahmen nicht mehr vor, und ein Angebot, das sie zulässt, hat damit die Frage nach seiner Erlaubnis beantwortet.

Eine Pause, die niemand abkürzt

Nach Abs. 9 ist die Fortsetzung des Spiels nach der Bestätigung des Warnhinweises erst nach fünf Minuten möglich. Diese Pause ist kein Vorschlag und keine Einstellung. Entfällt sie, ist etwas nicht in Ordnung — und zwar unabhängig davon, wie das Angebot sonst aussieht.

Für eine Prüfung ergibt das eine klare Regel der Beweiskraft: Jedes dieser Merkmale taugt zum Ausschluss und keines zum Nachweis. Ihr Vorhandensein beweist keine Erlaubnis, denn nachbauen lässt sich eine Oberfläche. Ihr Fehlen beweist dagegen, dass dieses Spiel dem Rahmen nicht unterliegt. Wie sich daraus eine Bewertung aufbaut, steht unter Erfahrungen.

Warum ein bekanntes Spiel fehlt oder anders aussieht

Diese Frage ist die häufigste überhaupt, und sie hat vier mögliche Antworten, die sich in ihren Folgen deutlich unterscheiden.

Nützlich ist, die eigene Erwartung einmal zu prüfen. Wer ein Spiel sucht, erinnert meistens nicht den Titel, sondern ein Tempo, eine Einsatzhöhe oder eine Jackpotleiste. Genau diese drei Eigenschaften sind es, die der Rahmen entfernt hat. Die Suche nach „demselben Spiel wie früher“ ist daher in Wahrheit die Suche nach einem Angebot ohne diese Vorgaben — und das sollte man wissen, bevor man sie fortsetzt.

Spielangebot – Roulette und Video-Poker unterliegen einer anderen Regelung
Andere Online-Casinospiele erlauben die Länder selbst; die Verfügbarkeit unterscheidet sich.

Probemodus und Spiel um Geld

Viele Spiele lassen sich ohne Einsatz ausprobieren. Für die Beurteilung eines Angebots ist dieser Modus erstaunlich nützlich, und für die Beurteilung eines Spielverlaufs ist er irreführend. Beides gehört zusammen erklärt.

Nützlich ist er, weil sich mehrere der genannten Merkmale ohne Konto und ohne Einzahlung ansehen lassen: der Takt eines Durchgangs, das Fehlen oder Vorhandensein einer Automatiktaste, die Frage, ob eine Summenleiste mitläuft, und der Ort, an dem Regeln und Quote stehen. Vier Prüfpunkte für null Euro — eine günstigere Gelegenheit gibt es nicht.

Irreführend ist er in einem anderen Punkt, und zwar in dem, der am meisten zählt. Ein Probeguthaben erzeugt keine Verlustempfindung, und daraus entsteht eine Erinnerung an ein Spiel, die mit dem Spiel um Geld nichts zu tun hat. Wer im Probemodus eine Weile erfolgreich war, bringt eine Erwartung mit, die nicht aus dem Spiel stammt, sondern aus dem Umstand, dass nichts auf dem Spiel stand.

Ein Hinweis zur Einsatzanzeige im Probemodus gehört hierher, weil er für die Prüfung wichtig ist. Lässt sich dort ein Betrag über einem Euro einstellen, ist das eine Aussage über das Spiel und nicht über den Modus — die Vorgabe des Abs. 7 knüpft an das Spiel an. Umgekehrt beweist eine korrekte Anzeige im Probemodus nicht, dass im Spiel um Geld dasselbe gilt; die Gegenprobe im Echtgeldmodus kostet einen Euro und beantwortet die Frage endgültig.

Roulette, Video-Poker und andere Casinospiele

An dieser Stelle muss eine Trennlinie gezogen werden, die in Vergleichen regelmäßig verwischt wird. Alles bisher Beschriebene stammt aus § 22a GlüStV 2021, und dieser Paragraf ist für virtuelle Automatenspiele geschrieben. Roulette, Video-Poker und die übrigen Online-Casinospiele fallen nicht darunter.

Für sie gilt eine andere Regelung: Die Erlaubnis für solche Spiele erteilen die Länder selbst. Daraus folgt die praktisch wichtigste Konsequenz — ob und in welcher Form ein solches Spiel im Netz zugänglich ist, kann sich je Bundesland unterscheiden. Diese Seite nennt dazu bewusst keine Liste von Ländern und keine Namen von Anbietern, weil sich beides ändert und eine veraltete Aufzählung schlechter ist als der Hinweis auf die Zuständigkeit.

Was daraus für die Prüfung folgt, ist dennoch eindeutig. Die Merkmale aus § 22a — ein Euro, fünf Sekunden, kein Autoplay, kein Jackpot, keine Parallelität — taugen bei einem Roulettetisch nicht als Maßstab. Wer sie dort anlegt, zieht falsche Schlüsse in beide Richtungen. Die Prüfung über das Impressum und das Verzeichnis der erlaubten Anbieter bleibt hingegen in jedem Fall anwendbar, denn sie betrifft das Unternehmen.

Im Eintrag eines Unternehmens steht die Glücksspielart, für die etwas erlaubt wurde. Genau dieses Feld ist bei dieser Frage zu lesen: Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele deckt keine anderen Casinospiele, und umgekehrt deckt eine Erlaubnis für andere Formen keine Automatenspiele. Ein Treffer ohne Blick auf dieses Feld ist kein Nachweis.

Woran das Angebot eine Seite außerhalb des Rahmens verrät

Zum Schluss die Zusammenfassung, die beim Prüfen wirklich etwas austrägt. Fünf Beobachtungen am Spielangebot schließen den erlaubten Rahmen aus, und jede einzelne genügt für sich:

  1. Im Einsatzfeld lassen sich Beträge über einem Euro je Spiel wählen.

  2. Eine Taste reiht Durchgänge selbsttätig aneinander, ohne dass jeder einzeln ausgelöst wird.

  3. Die Durchgänge sind regelmäßig in zwei oder drei Sekunden vorbei.

  4. Eine Summe wächst über viele Spiele hinweg mit und wird als Gewinnmöglichkeit ausgewiesen.

  5. Zwei Automatenspiele lassen sich gleichzeitig öffnen und bedienen.

Diese fünf Punkte kosten zusammen drei Minuten, und sie wirken in nur eine Richtung: Sie schließen aus, sie beweisen nicht. Der Nachweis läuft stets über das Unternehmen und seinen Eintrag, nicht über die Oberfläche. Halten Sie Beobachtungen mit Bildschirmabzügen fest, auf denen das Einsatzfeld und der jeweilige Umstand gemeinsam sichtbar sind.

Was ein erlaubter Rahmen ebenfalls nicht leistet, gehört an dieselbe Stelle: Er sagt nichts über Bearbeitungsdauern, Erreichbarkeit oder Vertragsklauseln eines Anbieters. Rahmen und Dienstleistung sind zwei Fragen, und die zweite ist von außen nicht belegbar. Mit welcher Reihenfolge von Belegen man dennoch zu einem eigenen Urteil kommt, zeigt Erfahrungen.

Zuletzt das, was zu jeder Seite über Spielangebote gehört. Mitspielen darf nur, wer achtzehn Jahre alt ist, und kein Regelwerk nimmt dem Spiel sein Risiko — es formt die Form, nicht die Folgen. Für Einzahlungen gilt bei erlaubten Anbietern die anbieterübergreifende Monatssumme nach § 6c GlüStV 2021, im Regelfall nicht über 1.000 €. Rat gibt es kostenfrei und auf Wunsch ohne Namen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00; weiteres unter Verantwortungsvolles Spielen.

Die Vorgaben des § 22a GlüStV 2021 und was jede davon am Bildschirm bewirkt
VorgabeInhaltSichtbare Folge
Abs. 1Erlaubnis für jedes einzelne Spielein Titel kann fehlen, obwohl der Anbieter erlaubt ist
Abs. 3Zufall, gleiche Chancen, Regeln und GewinnplanQuote und Höchstgewinn stehen am Einsatzfeld
Abs. 4Start nur durch ausdrückliche Handlungkeine Taste, die Durchgänge aneinanderreiht
Abs. 6im Mittel mindestens fünf Sekunden je Spielder Takt lässt sich nicht beschleunigen
Abs. 7Einsatz höchstens ein Euro je Spieldas Einsatzfeld reicht nicht höher
Abs. 8kein Ansparen für künftige Spielekeine mitlaufende Summenleiste
Abs. 9fünf Minuten Pause nach dem Warnhinweisdie Fortsetzung ist für diese Zeit gesperrt
Abs. 10keine gleichzeitige Teilnahme an mehreren Spielennur ein Spiel wird überhaupt dargestellt
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Von der Redaktion geprüft · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.

Häufige Fragen

Wird ein Anbieter oder ein einzelnes Spiel erlaubt?

Beides getrennt. Nach § 22a Abs. 1 GlüStV 2021 bedarf jedes einzelne virtuelle Automatenspiel einer eigenen Erlaubnis; ein nicht erlaubtes Spiel ist unerlaubtes Glücksspiel. Darum kann ein Titel fehlen, obwohl das Unternehmen geführt wird.

Weshalb lässt sich der Einsatz nicht über einen Euro hinaus erhöhen?

Weil Abs. 7 den Einsatz je Spiel auf einen Euro begrenzt und der Behörde die Möglichkeit gibt, diesen Wert zu ändern. Lässt sich ein höherer Betrag einstellen, unterliegt dieses Spiel der Vorgabe nicht.

Wie viele Durchgänge sind in einer Stunde möglich?

Höchstens siebenhundertzwanzig, denn ein Spiel muss im Mittel mindestens fünf Sekunden dauern. Dieser Takt lässt sich nicht beschleunigen, auch nicht durch schnelleres Klicken oder eine andere Oberfläche.

Warum gibt es keine Autoplay-Funktion?

Weil Abs. 4 verlangt, dass jedes Spiel durch eine ausdrückliche Handlung ausgelöst wird und die Erklärung erst nach Ende des vorherigen Spiels möglich ist. Selbsttätig startende Programme sind damit unzulässig.

Warum fehlt die wachsende Jackpotsumme?

Weil Abs. 8 es untersagt, Einsätze oder Gewinne für später folgende Durchgänge zurückzulegen. Der Gewinn muss ein Vielfaches des Einsatzes sein, dessen Faktor vor Spielbeginn bekannt ist, weshalb eine mitlaufende Summenleiste nicht vorkommt.

Kann ich zwei Automatenspiele gleichzeitig öffnen?

Im erlaubten Rahmen nicht. Abs. 10 untersagt die gleichzeitige Teilnahme, verpflichtet den Anbieter zum technischen Ausschluss und erlaubt die Darstellung von nicht mehr als einem Spiel zur selben Zeit.

Wo stehen Gewinnplan und durchschnittliche Quote?

Dort, wo der Einsatz getätigt wird — so verlangt es Abs. 3, zusammen mit der Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns. Konkrete Werte nennt diese Seite nicht, weil sie je Spiel verschieden sind und am Spiel selbst abzulesen sind.

Taugt der Probemodus zur Prüfung?

Für vier Punkte ja: Takt, Automatiktaste, mitlaufende Summe und Ort der Pflichtangaben. Für die Einschätzung eines Spielverlaufs nicht, weil ohne Verlustempfindung eine Erwartung entsteht, die nicht aus dem Spiel stammt.

Gilt § 22a auch für Roulette und Video-Poker?

Nein. Dieser Paragraf betrifft virtuelle Automatenspiele; die Erlaubnis für andere Online-Casinospiele erteilen die Länder selbst. Deshalb kann sich die Verfügbarkeit solcher Spiele je Bundesland unterscheiden.

Beweist eine korrekte Oberfläche eine deutsche Erlaubnis?

Nein, denn eine Oberfläche lässt sich nachbauen. Die genannten Merkmale taugen nur zum Ausschluss; der Nachweis läuft über das Impressum und den Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der erlaubten Anbieter.

Zuletzt geprüft am 27.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen